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Kosten und Erstattung

Gesetzlich Versicherte (GKV)

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, wenn diese zur Behandlung psychischer Erkrankungen notwendig ist.

Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich.

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Private Krankenversicherung (PKV)

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, werden nach Antragsstellung in der Regel von den privaten Krankenkassen übernommen.

Es empfiehlt sich vor Beginn der psychotherapeutischen Behandlung mit Ihrer privaten Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.

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Beihilfe

Die Beihilfe erstattet üblicherweise anteilig die Kosten der Psychotherapie. Vor Beginn der Behandlung sollte unbedingt eine Genehmigung der Beihilfestelle eingeholt werden. Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf den Seiten der Beihilfestelle.

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Selbstzahler

Wenn Sie aus persönlichen Gründen eine Therapie oder Beratung als Selbstzahler wünschen, ist dies natürlich auch möglich. Ein individueller Behandlungsvertrag wird geschlossen. In diesem Fall werden keine Diagnosen oder Behandlungsstammdaten an die Krankenkasse übermittelt. Ein Gutachtenverfahren entfällt und eine zeitnahe Psychotherapie ist möglich. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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